Windkraft Bettenberg

Hier haben unsere Leser die Möglichkeit, sich zum Thema “Windkraft Bettenberg” zu äußern. Aktuell hat der Gemeinderat die Aufschiebung des TFNP um ein Jahr verschoben.

Angeblich ist auch die Rechtslage noch unklar. Angeblich ….

Was meint ihr?

Eine Antwort auf „Windkraft Bettenberg“

  1. Danke für die Dokumente. Habe alles mal genau angeschaut und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

    Aus beiden geht hervor, daß derzeit keine Ausweisung des Bettenberg im TFNP rechtlich möglich ist bzw. sogar rechtswidrig ist.

    Beide beziehen sich aber auf den nicht besetzten Horst.
    Beide sagen, daß bei mehr als 2 aufeinanderfolgenden Brutperioden (also 3) ein nicht benutzter Horst nicht mehr relevant ist.

    Das RP schreibt sogar, daß es dem Planungsträger überlassen bleibt, eine weitere Untersuchung zu veranlassen.

    Denn wenn 2018 der Horst auch nicht belegt ist, könnte der Bettenberg eingeschlossen werden. So ist meine Lesart von den beiden Schreiben (RP und LRA).

    Ich denke die Schreiben sind soweit klar, daß derzeit der TFNP mit Bettenberg rechtswidrig ist.
    Gegen eine erneute Untersuchung der Sachlage in 2018 sagt aber keiner der beiden etwas.

    Somit ist für mich klar:

    1. Will der BM den Bettenberg ausschließen, kann er dies auf den aktuellen Tatsachen tun. Damit sollte aber der TFNP sofort verabschiedet werden, und nicht um 1 Jahr verschoben werden.
    2. Will der BM den Bettenberg einschließen, muß er den TFNP um ein Jahr verschieben und eine weitere Untersuchung veranlassen.

    Ist vom BM Fall 2 angestrebt, hat er bereits einen ersten Teilerfolg erzielt: Der Gemeinderat hat für die Aufschiebung um ein Jahr gestimmt.
    Im Fall 2 könnte vielleicht (zu klären) auch Enercon eine weitere Untersuchung durchführen (zu erwartendes Ergebnis: Horst unbenutzt), womit in einem Jahr der Bettenberg wieder hinzu kommt.

    Somit ist wieder alles wieder offen.

    Denn es kann passieren, daß:

    Ein Dichtezentrum hängt nicht von einem einzelnen Horst ab, sondern von min 4 überlappenden in einem Abstand 3.3km.
    5 Horste sind wohl kartiert (incl. des nicht gefundenen).
    Wenn die anderen 4 aktiv sind, muß trotzdem ein Teil des Bettenberges ausgeschlossen werden. Bzw. umgekehrt, ein Teil des Bettenberges liegt außerhalb der Schutzzone und könnte somit in den TFNP aufgenommen werden.

    Sollte der gesamte Bettenberg eingeschlossen werden, müssen die anderen 4 (oder wenigstens noch einer) als unbesetzt nachgewiesen werden.
    Auch dies könnte passieren, muß aber auch in mehr als 2 aufeinanderfolgenden Brutperioden (also 3) durchgeführt werden.

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