Diözese sagt öffentliche Gottesdienste ab – KGR-Wahl findet per Briefwahl statt

Die Kirchengemeinderatswahl in St. Stephanus Leinstetten und in  St. Konrad Bettenhausen findet am 22. März 2020 statt, allerdings ausschließlich als Briefwahl. Die Wahllokale bleiben geschlossen.

Abgabefrist für Wahlbriefe ist Sonntag, 22. März, 16 Uhr im Briefkasten des Pfarrhauses Leinstetten, Dürrenmettstetterstrasse 20.

Für Bettenhausen gilt Abgabefrist für Wahlbriefe ebenfalls Sonntag, 22. März, 16 Uhr im Briefkasten von Stefan Alt, Birkenstr.11, Bettenhausen.

Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme per Briefwahl!

Euer Wahlausschuss

Leinstetten und Bettenhausen

 

 


Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat ihre Empfehlungen für den Umgang mit Gottesdiensten in der Corona-Krise überarbeitet und massiv verschärft.

So sind alle öffentlichen Eucharistiefeiern und andere Gottesdienste bis einschließlich April abgesagt.

Die Kirchen in der Diözese bleiben aber geöffnet, um Gläubigen die Möglichkeit zum Gebet zu geben. Dies hat Bischof Dr. Gebhard Fürst zusammen mit dem von ihm geleiteten Krisenstab der Diözese am Montagvormittag beschlossen.

Die Absage bis 19. April gilt auch für alle Veranstaltungen kirchlicher Träger.

„Es ist eine sehr schmerzliche Entscheidung, die mir schwerfällt und die wir so noch nie zu treffen hatten. Als Kirche wollen wir den Menschen gerade in dieser schweren Zeit nahe sein und sie begleiten. Das Gebot der Nächstenliebe, Fürsorge und Barmherzigkeit gegenüber Menschen, die besondere Zuwendung benötigen, leitet unser Handeln weiterhin, gerade in dieser schweren und kritischen Zeit“, sagt Bischof Gebhard Fürst.

Alle Pfarrbüros sind weiterhin als pastorale Anlaufstellen zu den gewohnten Zeiten per Telefon oder E-Mail erreichbar. Die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin in seelsorgerlichen Fragen ansprechbar.

Trauungen werden bis Ende Mai in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht stattfinden. Tauffeiern sind zu verschieben. In dringenden Ausnahmesituationen können Priester und Diakone das Taufsakrament im engen Familienkreis spenden.

Beerdigungen finden nach den behördlichen Vorgaben der teilnehmenden Personenzahl weiterhin statt. Trauerfeiern und Requien müssen nachgeholt werden.

Im Allgemeinen wird die Hauskommunion und Krankensalbung eingestellt. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen aber auch in dieser Krisensituation an der Seite der Kranken. Bei einer dringlichen Notwendigkeit (zum Beispiel einer lebensbedrohlichen Situation) bringen sie – unter Beachtung der geltenden rechtlichen Lage und der besonderen Hygienemaßnahmen – auch weiterhin die Heilige Kommunion und spenden die Krankensalbung.

Die Diözese verweist auf die medialen Gottesdienstübertragungen, die ausgeweitet werden. So wird die sonntägliche Eucharistiefeier um 9.30 Uhr in der Domkirche St. Marin in Rottenburg bis auf weiteres live auf der diözesanen Homepage drs.de übertragen.

Für die Feier der Kar- und Ostertage werden Lösungen erarbeitet, die rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Der Krisenstab der Diözese Rottenburg-Stuttgart beobachtet die Entwicklung permanent und wird die oben genannten Maßnahmen gegebenenfalls der aktuellen Situation anpassen.

Auf der diözesanen Homepage www.drs.de ist immer der aktuelle Stand der Maßnahmen abrufbar.

 

Pressestelle Verantwortlich: Thomas Brandl, Direktor Mediale Kommunikation der Diözese Rottenburg-Stuttgart Anschrift: Postfach 9, 72101 Rottenburg am Neckar – Dienstgebäude: Bischof-von-Keppler-Str. 7, 72108 Rottenburg am Neckar

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