Chronologie zum TFNP Windenergie

Chronologie zum Teilflächennutzungsplan (TFNP) Windenergie

Stadt Dornhan / Kreis Rottweil

Weitere Dokumente – Links zum Download:

Stadt verzichtet auf ein neues Gutachten

Email Bürgerwerkstatt an GR 25-11-2018

Stellungnahme-Achim-Klumpp-Rotmilan-Bettenberg-3-07-2018

Stellungnahme-RA-Habor-für-Bürgerwerkstatt-11-06-2018

Stellungnahme LRA 18.01.2018

Stellungnahme RP 15.01.2018

Beschlussvorlage erneute Zurückstellung Windkraftanlagen 15.01.2018

Finale Stellungnahme TFNP 15.01.2018

Hinweis Bürgerwerkstatt –  mangelnde Rechtssicherheit Gemeinderatssitzung 27.11.2017

HINTERGRUND

Die Gemeinde Dornhan hat sich zum Ziel gesetzt, einen rechtssicheren Teilflächennutzungsplan (TFNP) Windkraft aufzustellen. Dieser soll Konzentrations- und Ausschlussflächen für die Nutzung der Windkraft auf dem gesamten Gemeindegebiet der Stadt Dornhan verbindlich festlegen.

Bei fehlender Rechtssicherheit kann der TFNP umgehend, aber auch noch in Jahrzehnten beklagt werden. Damit tritt wieder die umfassende Privilegierung der Windkraft im Außenbereich (§35BauGB) in Kraft, so daß im gesamten Gemeindegebiet Dornhan Windkraftanlagen genehmigt werden können.

Die Aufstellung eines TFNP ist ein komplexer Prozess mit weit in die Zukunft reichenden Auswirkungen für die Bevölkerung. Seit der Offenlegung des 2. Entwurfs am 27.11.2017 engagiert sich die Bürgerwerkstatt „lebendiges Leinstetten“ aktiv und bringt ihre Erkenntnisse faktenbasiert und in konstruktiver Weise ein.


AKTUELLER STAND

25.11.2018


Als Folge auf die knappe Antwort des Bürgermeisters und die mangelnde Bereitschaft, das Thema auf die Agende der Gemeinderatssitzung am 26.11.18 zu bringen, wendet sich die Bürgerwerkstatt Leinstetten in einer Email direkt an die Gemeinderatsmitglieder, um auf die Dringlichkeit des Themas TFNP Windkraft aufmerksam zu machen.

Sehr geehrte Stadträtinnen, sehr geehrte Stadträte,

wie sie wissen, unterstützt die Bürgerwerkstatt „Lebendiges Leinstetten“ die Stadt Dornhan darin, einen Teilflächennutzungsplan (TFNP) Windkraft aufzustellen. Dieser soll den Bau von Windkraftanlagen im Interesse der Stadt und aller Teilorte und somit der gesamten Bürgerschaft lenken. Ohne einen TFNP könnten Windkraftanlagen im gesamten Gemeindegebiet beantragt und ggf. genehmigt werden – mit Auswirkungen auf die nächsten 25 Jahre oder mehr.

Aufgrund dieser weitreichenden Folgen engagieren wir uns seit mehr als einem Jahr sehr intensiv und haben durch das Hinzuziehen von Experten viele sachdienliche Informationen und Fakten eingebracht. Dabei möchten wir nochmals betonen, dass wir nicht nur auf das Glatttal schauen, sondern im Interesse der Gesamtgemeinde handeln.

Historie:
Die offizielle Offenlegung des letzten Entwurfs endete bereits am 15. Januar 2018, also vor mehr als 10 Monaten. Danach hätte das Planungsbüro die Stellungnahmen und Anregungen der Öffentlichkeit zügig einarbeiten und den überarbeitetet Entwurf beim Landratsamt Rottweil noch vor der Sommerpause zur Genehmigung vorlegen können. Dies wurde jedoch seitens des von der Gemeinde beauftragten Planungsbüros versäumt.

Als zusätzliche Komplikation hat sich dann im Frühsommer die untere Naturschutzbehörde des Landratsamts in den Planungsprozess der Gemeinde eingeschaltet. Dies läuft den Vorschriften des Baugesetzbuches entgegen und kann durchaus als ein Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung gewertet werden.

Wir können an dieser Stelle nicht auf alle Einzelheiten und Ereignisse der letzten sechs Monate eingehen, haben aber einen sehr guten Ein- und Überblick in und über das gesamte Verfahren und die rechtliche Bewertung. Mit Rechtsanwalt Patrick Habor aus Göttingen haben wir einen der renommiertesten und erfahrensten Anwälte auf diesem Gebiet hinzugezogen.

Status:
Auf Rückfrage hat uns Bürgermeister Huber aktuell mit der Aussage überrascht, „dass das Projekt TFNP derzeit ruht, weil man auf eine Einschätzung des LRA Rottweil wartet“ und „dass davon auszugehen ist, dass es für die Gemeinde Dornhan aufgrund der komplizierten Sachlage keinen TFNP Windkraft geben wird“.

Faktenlage:
1. Die Gemeinde Dornhan – nicht das LRA Rottweil – hat im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Hoheit über die Aufstellung des TFNP.

2. Die Gemeinde Dornhan hat einen Entwurf zu erstellen, den das LRA Rottweil als höhere Verwaltungsbehörde prüft, ob in formeller oder materieller Hinsicht gegen zwingendes Recht verstoßen wird. Nur dann kann die Genehmigung versagt werden.

3. Die höhere Verwaltungsbehörde darf kein eigenes Planungsermessen ins Spiel bringen und darf keine eigene, vermeintlich bessere Planungsvorstellungen durchsetzen.

4. Dem LRA Rottweil liegt derzeit nur ein rudimentär überarbeiteter Entwurf des TFNP vor, der allerdings nicht den letzten Kenntnisstand widerspiegelt daher keine stringente Argumentation zu Konzentrations- bzw. Ausschlussflächen für Windkraftanlagen beinhaltet.

Resultat:
Da dem LRA Rottweil kein finaler Entwurf zum TFNP zur Genehmigung vorliegt, kann es auch keine Prüfung vornehmen. Daher besteht kein Anlass auf irgendeine Einschätzung des LRA Rottweil zu warten bzw. das Projekt ruhen zu lassen. Stattdessen wäre es dringend geboten, dass die Gemeinde das Heft in die Hand nimmt und einen überarbeiteten, argumentativen gut begründeten Entwurf zur Genehmigung einreicht.

Wenn ein solcher Entwurf TFNP Windkraft keine formellen oder materiellen Fehler enthält, muss er vom Landratsamt Rottweil genehmigt werden. Nach unserer Einschätzung ist die Erstellung eines genehmigungsfähigen Entwurfs absolut noch immer möglich!

Bei Nichtgenehmigung könnte die Gemeinde sogar eine Verpflichtungsklage gegen das Landratsamt erheben, insbesondere dann, wenn sie ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt sieht.

Sie als Gemeinderat haben schon vor Jahren der Aufstellung eines TFNP Windkraft zugestimmt, damit die Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet gesteuert werden kann. Dieses immer noch richtige und wichtige Ziel unterstützen wir als Bürgerwerkstatt Leinstetten voll und ganz. Hier zeigt sich, ob wir als Gemeinde unsere kommunale Selbstverwaltung ernst nehmen und auch durchsetzen.

Es gebietet sich daher, dieses Projekt erfolgreich zu Ende zu bringen. Insbesondere auch nachdem die Stadt Dornhan über die letzten Jahre viel Zeit und ein vermutlich sechsstelliges Budget für Planungsbüros, Rechtsanwälte und Gutachter eingesetzt hat. Andernfalls droht die Zerspargelung des gesamten Gemeindegebiets.

Wir möchten Sie daher bitten, das Projekt TFNP im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung am 26.11. zu behandeln und aktiv voranzutreiben.

Mit besten Grüßen aus dem Glatttal,
Evelyn Bronner, Arnulf Bronner, Simon Rebholz, Gerd von Podewils für die Bürgerwerkstatt „Lebendiges Leinstetten“

 

09.11.2018

Bürgermeister Huber reagiert umgehend und erklärt Evelyn Bronner telefonisch, dass zunächst eine Antwort bzw. Stellungnahme des LRA Rottweil zur derzeitigen Sachlage abzuwarten ist.

Ferner deutete er wie schon gegenüber G.v. Podewils darauf hin, dass es vermutlich keinen TFNP Windkraft in Dornhan geben wird. Dieser sei aufgrund des Rotmilanvorkommens im Gemeindegebiet Dornhan auch nicht notwendig sei, da mögliche Betreiber dadurch abgeschreckt würden, Bauanträge für Windkraftanalagen zu stellen.

Aufgrund dieser Umstände sei eine vertiefende Behandlung des Thema TFNP im Gemeinderat derzeit nicht notwendig und würde daher auch nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Er würde aber den Gemeinderat kurz über den aktuellen Stand in Kenntnis setzen.

 

09.11.2018

Die Bürgerwerkstatt Leinstetten wendet sich auf Anraten des stellv. Bürgermeisters Alois Schanz direkt an Bürgermeister Huber und seine drei Stellvertreter und bietet zum wiederholten Mal an, die Expertise und Sachkenntnis der Bürgerwerkstatt zum Thema TFNP in die nächste Gemeinderatssitzung am 26.11. einzubringen und allen Gemeinderäten Frage und Antwort zu stehen.

Sehr geehrter Herr Huber, sehr geehrte Herren stellvertretende Bürgermeister,

heute möchte ich sie im Namen der Bürgerwerkstatt „Lebendiges Leinstetten“ bitten, Herrn von Podewils als Referent zum Thema TFNP auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung mit aufzunehmen. Herr von Podewils ist in dieser komplexen Thematik sehr bewandert und zur Herstellung einer guten und wünschenswerten Transparenz ist ein persönliches Referieren aus unserer Sicht sehr zielführend. Außerdem könnten auftretende Fragen gleich gemeinsam besprochen werden.

Über eine positive Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Evelyn Bronner für die Bürgerwerkstatt „Lebendiges Leinstetten“

 

17.10.2018

Telefonat GvP mit BM Huber, um die neuen Erkenntnisse des LRA zu besprechen. BM Huber will keine weiteren Schritte zum TFNP unternehmen, solange er kleine Aussage vom LRA Rottweil zu dem von der BI Weckruf Dornhan eingereichten Gutachten bzw. dessen Auswirkungen auf die Planung hat. Er vermutet, dass das Kalte Feld als Konzentrationszone ausfällt und damit kein TFNP Windkraft aufgestellt werden kann.

Laut BM Huber Einschätzung wird es trotz mangelnder Lenkungsfunktion eines TFNP wenig oder keine Bauanträge seitens Windkraftbetreibern geben, weil die artenschutzrechtliche Problematik im Gemeindegebiet Dornhan eine hohe Hürde für eine wirtschaftlichen Planung bzw. Betrieb darstellt.

Kommentar Bürgerwerkstatt:
Wenn die Gemeinde bzw. das Planungsbüro zügig gearbeitet hätte und den TFNP direkt nach der Offenlegung im Frühjahr 2018 nachgearbeitet und zur Verabschiedung vorgelegt hätte, wäre der TFNP jetzt in Kraft.

Auf Basis der vorliegenden Fakten gäbe es KEINEN TFNP Windkraft und somit kann im gesamten Gemeindegebiet der Bau von Windkraftanlagen nach §35 BauGB (Priveligierung im Aussenbereich) beantragt werden. Jeder Antrag würde im Rahmen des BImSchG geprüft und damit wäre auch der Bettenberg und die dort vorliegenden Bauanträge wieder akut. Aufgrund der Milan-Dokumentation der Bürgerwerkstatt im Frühjahr 2018 würde zunächst keine Baugenehmigung erteilt werden können. Dies wäre aber temporär, denn ein Horst und Dichtezentrum müssten alle drei Jahre nachgewiesen werden.

Mit dem Gutachten hat die BI Weckruf Dornhan leider ein „Eigentor geschossen“, denn damit lassen sich die bereits erteilten Genehmigungen für die EnBW auf dem Kalten Feld nicht mehr abwenden, denn diese haben Bestandschutz. Es wird allenfalls weitere Auflagen zu Abschaltzeiten und Ablenkflächen geben. Allerdings führt dieses Gutachten unter Umständen dazu, dass es keinen TFNP und damit keine Lenkungsfunktion im Stadtgebiet Dornhan geben wird.

 

17.10.2018

Telefonat GvP mit A, Biehl vom LRA Rottweil. Herr Biehl bestätigt, dass seitens der Bürgerinitiative Weckruf ein Gutachten eingereicht wurde, das eine Rotmilan Brutstätte im Frühjahr 2018 in der geplanten Konzentrationsfläche „Kaltes Feld“ bestätigt. Diese Brutstätte liegt in unmittelbarer Nähe der genehmigten EnBW WEA 1.

Das LRA prüft die daraus folgenden Konsequenzen, ist sich aber (noch) nicht klar, wie mit dieser Thematik umzugehen ist und welche Konsequenzen es für die Aufstellung des TFNP hat. Eine Hypothese ist, dass damit auch die Ausweisung des Kalten Feldes als Konzentrationsfläche und somit auch die Aufstellung eines TFNP Windkraft für die Gemeinde Dornhan unmöglich wird.
Dies würde bedeuten, dass im gesamten Gemeindegebiet der Bau von Windkraftanlagen nach §35 BauGB (Privilegierung im Außenbereich) beantragt werden könnte und dann jeder Antrag im Rahmen des BImSchG geprüft würde.

Eine zweite Hypothese ist, dass der TFNP unverändert mit dem Kalten Feld als Konzentrationsfläche ausgewiesen werden kann und die Bestätigung des Rotmilan-Horstes nur Auswirkungen auf bestehende bzw. die genehmigten Anlagen hinsichtlich Abschaltzeiten oder die Ausweisung von Ausgleichsflächen (CEF Maßnahmen) hätte.

Das LRA ist laut Herrn Biehl an zusätzlicher Expertise aus anderen Bundesländern sehr interessiert, die mit ähnlichen Problematiken konfrontiert worden sind. GvP sichert zu, über den Anwalt der Bürgerwerkstatt zusätzliche Informationen einzuholen.

 

12.10.2018

Die Bürgerwerkstatt nimmt zum neuen Entwurf des TFNP in einer E-Mail an die Stadtverwaltung Stellung und bietet nochmals ein persönliches Gespräch an, um die kritischen Punkte zu erläutern.

Vielen Dank für die Weiterleitung des neuen Entwurfs zum TFNP Windkraft. Ich habe die Unterlagen vertraulich behandelt und nur RA Habor zur Beurteilung weitergeleitet.

Wir begrüßen es zunächst grundsätzlich, dass der vorliegende Entwurf die Ungeeignetheit der Fläche Bettenberg für die Windenergienutzung bestätigt und diese Fläche nicht als Konzentrationszone ausweist.

Über den Inhalt des neuen Entwurfs sind wir allerdings erstaunt und fragen uns, woran in den vergangenen Monaten gearbeitet wurde? Im Entwurf sind lediglich zwei Absätze zur artenschutzrechtlichen Bewertung unter 3.2.2.5 auf Seite 22 hinzugefügt.

Wir hatten Ihnen schon am 12.6.2018 dezidierte Hinweise und Anmerkungen einschließlich eines OVG Urteils zukommen lassen. Das RP Freiburg hatte ebenfalls in seinen Anregungen vom 15.01.2018 und dem Aktenvermerk vom 2.7.2018 auf die von uns beschriebene Dichtezentrum Argumentation und die Notwendigkeit zur sauberen Abschichtung der harten und weichen Tabukriterien hingewiesen.

Keine dieser fachlichen Anmerkungen ist jedoch in die Überarbeitung des TFNP Windkraft eingeflossen. Wir stellen uns daher die Frage, ob das beauftragte Planungsbüro diesbezüglich auf Anweisung handelt, oder wem in dieser Materie die notwendige Expertise fehlt?

Im Resultat macht sich die Gemeinde Dornhan mit dem vorliegenden Entwurf angreifbar. Wir möchten nochmals betonen: der Bürgerwerkstatt Leinstetten geht es um die rechtssichere Aufstellung eines TFNP Windkraft für die gesamte Gemeinde mit allen Ortsteilen. Die potentielle Konzentrationszone auf dem Bettenberg ist nur ein Teilaspekt.

Dem Gemeinderat muss bewusst sein, dass nach einer erfolgreichen Normenkontrolle des derzeit vorliegenden TFNP Bauanträge für Windkraftanlagen nach dem BImSchG im gesamten Gemeindegebiet eingereicht werden können. Damit hätte die Gemeinde den eigentlich angestrebten Einfluss im Rahmen der Bauleitplanung komplett verloren.

Gleichzeitig schafft der Planentwurf aus unserer Sicht nicht sicher die städteplanerischen Voraussetzungen, dass die im Gebiet Bettenberg schon beantragten Windenergieanlagen abzulehnen sind.

Wir würden daher gerne im Vorfeld einer Abstimmung im Stadtrat über die Offenlegung nochmal ein persönliches Gespräch mit Ihnen führen, um Ihnen die wichtigsten Problemfelder des derzeitigen Entwurfs zu erläutern und das weitere Vorgehen zu besprechen. Bitte lassen Sie mich wissen, wann es Ihnen in der nächsten Woche terminlich passen würde, vielleicht liegen dann auch schon die weiteren Anmerkungen des LRA vor.

 

09.10.2018

Die Stadtverwaltung leitet den 3. Fassung des 2. Entwurfs des TFNP an die Bürgerwerkstatt weiter. Darin sind lediglich zwei kurze Absätze zum Artenschutz ergänzt. Der „Bettenberg“ wird als Windkraft Konzentrationszone ausgeschlossen.
Die Stadtverwaltung erklärt, daß das LRA Rottweil weitere Kommentare zur Konzentrationszone „Kaltes Feld“ vorbereitet. Auf diese will die Stadtverwaltung warten, bevor der vorliegende Entwurf des TFNP in den Gemeinderat gebracht wird und über die Offenlegung abgestimmt werden soll.
Daher wird die für den 23.10.2018 anberaumte Sondersitzung des Ortschaftsrats Leinstetten zur Besprechung des neuen Entwurfs des TFNP ebenfalls abgesagt.

 

13.09.2018

Auf Nachfrage durch die Bürgerwerkstatt erklärt die Stadtverwaltung, dass der Planer Leopold derzeit die Überarbeitung des TFNP vornimmt und ihn anschließend RA Edelbluth zur Prüfung weiterleitet. Diese soll Ende September abgeschlossen sein. Dann kann der überarbeitete Plan der Bürgerwerkstatt erneut zur Verfügung gestellt werden.
Der überarbeitete TFNP soll dann im Oktober zunächst den Ortschaftsräten vorgelegt werden und dann voraussichtlich erst im November in die Gemeinderatssitzung eingebracht werden, wo über die Offenlage entschieden werden wird.

Kommentar Bürgerwerkstatt:
Nachdem der September Termin zur Vorlage im Gemeinderat aufgrund der verspäteten Einlassung seitens des LRA Rottweil nicht gehalten werden und stattdessen die Gemeinderatsitzung im Oktober anvisiert wurde, ist es erstaunlich, daß auch dieser Termin nicht gehalten werden kann, weil zunächst nochmals die Ortschaftsräte eingebunden werden. Das war beim zweiten Entwurf nicht der Fall und ursprünglich für den dritten Entwurf im Zeitplan nicht vorgesehen. Hat man dies schlichtweg versäumt oder wird bewußt eine (weitere) Verzögerung eingebaut?

 

03.09.2018

Die Bürgerwerkstatt nimmt zum Aktenvermerk des LRA Rottweil gegenüber der Stadtverwaltung Stellung:

„Aus dem Protokoll der Sitzung von LRA und RP ergeben sich wesentliche Erkenntnisse. Aufgrund der zunächst gemachten Anmerkungen und der danach vorgenommen Neufassung des Protokolls durch das RP wird (leider) deutlich, mit welch geringer Sachkenntnis und wie unprofessionell das LRA als Entscheidungsinstanz in dieser wichtigen Angelegenheit teilweise agiert.

Das RP erteilt dem LRA eine erneute “Nachhilfestunde” im Artenschutz, denn dem LRA scheint der Zusammenhang zwischen Revier, Dichtezentrum und Raumnutzung auf Basis der LUBW Kriterien immer noch nicht klar zu sein. Ich verzichte auf eine Auflistung, da das RP die wesentlichen Fehler bereits adressiert hat. Von einer Unteren Naturschutzbehörde, die für die Genehmigung von Windkraftanlagen im Rahmen des BImSchG verantwortlich ist, sollte man eine fundiertere Sachkenntnis erwarten.

Ein Höchstmaß an Unprofessionalität zeigt sich jedoch, wenn die Untere Naturschutzbehörde eigenständig durch eine einmalige Kontrolle die Belegung eines Rotmilan Horstes feststellen und daraus die Ausweisung einer Konzentrationsfläche ableiten will. Auf dieser Basis würden wissenschaftlich und methodisch angelegte Gutachten obsolet.

Das im Protokoll genannte Beobachtungs-Datum 07.05.2018 ist zudem falsch. Der vor-Ort Termin wurde am 17.05.2018 von der Bürgerwerkstatt dokumentiert. Dieses Datum wird auch im Anhang des Protokolls genannt. Allerdings trägt die Bildunterschrift als Ortsbezeichnung “Kaltes Feld”, gemeint ist jedoch der Horst auf dem “Bettenberg”.

Ohne die wissenschaftlich fundierte Dokumentation des Baus und der Belegung des fraglichen Rotmilan Horstes im April/Mai 2018 durch den Ornithologen Achim Klumpp hätten sich aus diesem behördlichen Vorgehen unter Umständen schwerwiegende Konsequenzen ergeben.

Das RP bestätigt abschließend, dass aufgrund der Dokumentation des belegten Rotmilan Horstes durch Herrn Klumpp sowohl das 1.000 Meter Schutzkriterium wie auch ein Dichtezentrum vorliegen. Damit kann eine Ausweisung der Konzentrationszone Bettenberg aufgrund unüberwindbarer rechtlicher und tatsächlicher Hindernisse nicht erfolgen.

Die Einlassung des RP zum Thema Dichtezentrum (S.7 des Protokolls) sind für die Begründung des Ausschlusses des Bettenbergs als Windkraft-Konzentrationsfläche im TFNP extrem wichtig. Diese greifen die gleiche Argumentation auf, die die Bürgerwerkstatt bereits in ihrer Stellungnahme mit RA Habor am 12.06.2018 eingebracht hat und sollten von Herrn Leopold entsprechend berücksichtigt werden:

“Es wäre grundsätzlich anzuraten, die Argumentation zum Artenschutz im Rahmen der weichen Tabukriterien auf der Basis “Dichtezentren” aufzubauen, denn einzelne Horste können aufgrund des Baus von Wechselhorsten entstehen, verschwinden oder wechselnd belegt werden. Es ist jedoch unbestritten und durch Kartierung der BFL belegt, dass es sich im Großraum der Gebiete Hart, Lungholz und Bettenberg durch die Ballung der bestehenden Rotmilan Horste um ein großflächiges Dichtezentrum handelt, das die Stadt Dornhan grundsätzlich schützen will.

Die Annahme eines gut begründeten weichen Tabukriteriums “Dichtezentrum Rotmilan” wird der Tatsache gerecht, dass die Planung bei der Betrachtung von einzelnen Horsten immer Gefahr läuft, einen punktuellen Zustand zugrunde zu legen, während das Ziel der Planung der Schutz der Art sein sollte – nicht nur an dem spezifischen Brutplatz ist, sondern zumindest auch dort, wo sie häufig vorkommt.

Im Zusammenhang sei angemerkt, daß das Dichtezentrum auf dem Bettenberg allein schon durch die 4 umliegenden Horste (ohne den Horst auf dem Bettenberg selber) begründet wird, wie in der Kartierung von BFL nachgewiesen.”

Die weiteren Hinweise im Protokoll zum Thema Schwarzstorch sind wichtig und sollten in die Aufstellung des TFNP Dornhan einfliessen. Sie sind jedoch für die Begründung des Ausschlusses des Bettenbergs von nachgeordneter Bedeutung. Eine extrem kostenintensive Raumnutzugsanalyse zum Schwarzstorch wäre daher auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse im Rahmen zukünftiger BImSchG Verfahren für das Kalte Feld durch einen möglichen Antragsteller durchzuführen.

Hinsichtlich der Belegung eines Rotmilan Horstes südlich des Kalten Feldes ergeben sich keine Auswirkungen auf der TFNP Ebene, wie auch das RP schon andeutet. Während das RP Freiburg wohl nur einen vergleichbaren Fall hat, können wir das Prozedere für einen solchen Fall anhand zahlreicher Fälle aus NRW aufzeigen. In Kurzform: die bestehende WEA wie auch die beiden weiteren nach BImSchG genehmigten und im Ausschreibungsverfahren erfolgreichen WEAs haben Bestandsschutz. Daher kann die derzeit bestehende Sondergebietsfläche Kaltes Feld als Windkratftkonzentrationszone ausgwiesen werden. Allerdings werden durch die Horst-Belegung Vermeidungsmaßnahmen notwendig, so z.B. Abschaltzeiten während Feld- und Erntearbeiten.

Bitte lassen Sie uns wissen, welche weiteren Informationen und Hinweise wir Ihnen zur Verfügung stellen können. Wir stehen auch weiterhin für einen direkten Austausch mit Herrn Leopold und/oder Dr. Edelbluth zu Verfügung. Die nächste Version des TFNP sollte neben der Zustimmung durch LRA und RP auch hinsichtlich einer potentiellen Klage rechtssicher sein. Bitte schicken Sie uns die überarbeitete Version zu, bevor diese in die Vorlage für die Gemeinderatssitzung im Oktober geht.

 

27.08.2018

Die Stadtverwaltung Dornhan übermittelt den Aktenvermerk zum Treffen des LRA Rottweil mit dem RP Freiburg vom 18.06.2018.

Kommentar Bürgerwerkstatt:
Vor dem Hintergrund der kontinuierlichen Nachfragen durch die Stadtverwaltung Dornhan beim LRA ist es verwunderlich, dass erst mehr als zwei Monaten nach dem Termin zwischen LRA und RP statt einer ursprüngliche avisierten Stellungnahme ein Protokoll als Aktennotiz übermittelt wird. Man muss sich fragen, welche Interessen im Hintergrund trotz eindeutiger Faktenlage verfolgt wurden.
G:\Backup 10-2016\Windkraft\3. Entwurf TFNO Neufassung Mai 2018\Aktennotiz TFNP Dornhan 18.06.2018_endf. 24.08.2018 (1)

 

20.08.2018

Die Stadtverwaltung Dornhan informiert die Bürgerwerkstatt, dass es immer noch keinen Termin für die Stellungnahme des LRA gibt und diese vermutlich auch nicht mehr erfolgen wird. Stattdessen habe das LRA einen Aktenvermerk über einen Termin mit dem Kompetenzzentrum Windkraft vom RP Freiburg angekündigt.

Aus diesem Grund ist die Überarbeitung auch für die erste Sitzung nach der Sommerpause am 10.09.2017 nicht zu halten. Als nächster Termin wird eine Vorlage des überarbeiteten Plans für die Sitzung am 8.10.2018 anberaumt.

 

07.08.2018

Die Stadtverwaltung informiert die Bürgerwerkstatt, daß man Ende Juli beim LRA Rottweil nach der Stellungnahme gefragt hat, dort aber keine Aussage gemacht werden konnte, wann diese vorliegt. Daher wolle man sich nun direkt an das RP Freiburg wenden.

 

06.07.2018

Die Stadtverwaltung Dornhan informiert die Bürgerwerkstatt darüber, dass die ursprünglich für den 23.07.2018 geplante Vorlag des TFNP im Gemeinderat nicht zu halten ist, weil die beim LRA Rottweil angeforderte Stellungnahme noch nicht eingegangen ist.

 

04.07.2018

Die Bürgerwerkstatt unterrichtet Bürgermeister Huber über die neuen Erkenntnisse zur Begutachtung des Bettenbergs und des bestehenden Rotmilan Horstes durch das Büro TBioTel/Stuttgart in 2016 und 2017, jeweils beauftragt durch die Enercon. Während das Gutachten aus 2016 veröffentlicht wurde, war bisher nicht bekannt, daß in 2017 eine (Nach-) Begutachtung durch TBioTel stattgefunden hat. Herr Blank deutet an, dass es auch in 2017 Indizien für eine Horstbelegung mit anschließendem Brutabbruch gegeben hat.

Der Bürgermeister erklärt, dass es weiterhin die Zielsetzung bleibt, alle neu zur Verfügung stehenden Informationen in die Fassung des TFNP einzuarbeiten, der am 23.7. im Gemeinderat präsentiert werden soll. Insbesondere die Stellungnahme der Bürgerwerkstatt über RA Habor und die Rotmilan Dokumentation von unserem Ornithologen Achim Klumpp enthält wesentliche Informationen, die berücksichtigt werden müssen. Sollte dies nicht bis zum 23.7. möglich sein, so würde der TFNP Entwurf bei der ersten Sitzung nach der Sommerpause Anfang September in die Gemeinderatssitzung gehen.

Kommentar Bürgerwerkstatt:
Die von Herrn Blank erhaltenen Informationen sind extrem wichtig, da somit die Existenz eines durch die Enercon in 2017 beauftragten Gutachtens bestätigt ist. Diese sollte eigentlich dem LRA Rottweil für die Bauanträge im Rahmen des BImSchG Verfahrens vorgelegt worden sein.
Für den Fall, daß in diesem Gutachten eine Horstbesetzung auf dem Bettenberg in 2017 dokumentiert worden ist, hätte dies nicht nur direkte Konsequenzen für den Bauantrag der Enercon, sondern insbesondere für den TFNP der Stadt Dornhan. Mit dieser Information hätte schon viel frühzeitiger der Bettenberg als Windkraft-Konzentrationsfläche ausgeschlossen werden können. Die Voraussetzung ist jedoch, daß dieses Gutachten nicht unter Verschluss gehalten wird und in die offizielle Faktenerhebung einbezogen wird.

 

04.07.2018

Telefonat mit Jochen Blank, Leiter des Büros TBioTel/Stuttgart. Dieser erläutert, dass er (verständlicherweise) seinem Auftraggeber verpflichtet ist und aufgrund des Datenschutzes das in 2017 erstellte Gutachten zum Bettenberg und dem dort bestehenden Rotmilanhorst nicht weitergeben darf. Er bestätigt offiziell, dass das Gutachten existiert und der Enercon vorliegt. Inwieweit dieses dem LRA oder der Gemeinde vorliegt entzieht sich seiner Kenntnis.

 

03.07.2018

Die Bürgerwerkstatt reicht eine umfangreiche Dokumentation und Stellungnahme von Achim Klumpp (Leiter der Greifvogel-Aufzuchtstation Mitteltal) und Gerd v. Podewils zum Bau und der Belegung eines Horstes durch einen Rotmilan Paar auf dem Bettenberg im April 2018 ein.

Damit beginnt die nach der letzten bestätigten Horstbelegung in 2015 dreijährige Sperrfrist erneut. Auf dieser Basis kann der Ausschluss des Bettenbergs als Windkraftkonzentrationsfläche im TFNP fundiert begründet werden.

 

01.07.2018

Gerd v. Podewils beobachtet eine Person, die direkt unter dem Horst und auf dem Bettenberg das Gelände erkundet. Nach Ansprache stellt sich heraus, des es sich um Jochen Blank, Leiter des Gutachterbüros TBioTel handelt, der für die Enercon das Gutachten 2016 erstellt hat. Im Gespräch deutet Herr Blank an, das schon in 2016 ein Rotmilan Brutverdacht auf dem Bettenberg in dem von seinem Büro erstellten Gutachten geäußert wurde, dieser aber seinem Auftraggeber „ungelegen“ sei und daher nicht weiterverfolgt wurde.

Herr Blank erwähnt, dass er in 2017 im Auftrag der Enercon eine offizielle Nachbegutachtung des Bettenbergs und des vorhandenen Horstes durchgeführt hat. Er deutet an, dass er abermals eine Horstbelegung auf dem Bettenberg durch den Rotmilan beobachtet hat.

Kommentar Bürgerwerkstatt:
Bei einem Brutverdacht muss es folglich eine Revier- bzw. Horstbesetzung gegeben haben. Diese wurde offensichtlich in 2016 nicht weiterverfolgt und in der abschließenden Bewertung des Bettenbergs als Windkraftstandort nicht korrekt gewürdigt. Somit erscheint das Gutachten der TBioTel von 2016 auf Seite 20 unter „3.2.3 Rotmilan“ in einem neuen Licht.
Die wichtigste Erkenntnis ist jedoch, dass es in 2017 eine weiteres, u.U. noch nicht veröffentlichtes Gutachten gibt, dass erneut eine Horstbelegung auf dem Bettenberg beschreibt.

 

28.06.2018

Rücksprache mit Bürgermeister Huber zum Anruf von Herrn Gommel vom Tag zuvor. Laut Herrn Huber wollte das LRA in Abstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde vom RP Freiburg negativ zum vorgelegten Entwurf der Gemeinde Stellung nehmen, da der angeführte Milanhorst in 2018 nicht mehr belegt sei. Dies hätten eigene (!) Beobachtungen ergeben.
Daraufhin hat Herr Huber dem Leiter der Unteren Naturschutzbehörde erklärt, dass es Erkenntnisse und Dokumentationen seitens der Bürgerwerkstatt Leinstetten gibt, dass der Horst in 2018 sehr wohl wieder belegt sei. Er hat das LRA daher gebeten, direkt mit der Bürgerwerkstatt Kontakt aufzunehmen.

Kommentar Bürgerwerkstatt:
Aus den Erkenntnissen der Telefonate vom 27./28.06. lässt sich ableiten, dass das LRA selber tätig geworden ist und den Horst an einem Termin (17.05) durch Herrn Gommel begutachtet hat. Da der Horst an diesem Tag nicht belegt war, hat man anscheinend die Erkenntnis gewonnen, dass die dreijährige Sperrfrist nach der letzten dokumentierten Belegung durch das umfangreiche Gutachten des Büro BFL in 2015 nun abgelaufen sei und daher einer Ausweisung des Bettenbergs, u.U. mit Auflagen, in 2018 nichts mehr entgegensteht.
Eine Bewertung auf der Basis eines einzigen Beobachtungstages durch den Mitarbeiter der stellungnehmenden Behörde ist absolut unseriös und ohne Aussagekraft. Man kann nicht erkennen, ob der Horst bebrütet ist, weil der brütende Vogel nahezu unsichtbar ist und zudem, ob es weitere Horste gibt und wie die artenschutzrechtliche Gesamtsituation auf dem Bettenberg zu beurteilen ist.

 

27.06.2018

Anruf von Herrn Gommel (Untere Naturschutzbehörde LRA Rottweil) bei G. v. Podewils. Er erklärt im Auftrag von Herrn Griesser (Leiter Naturschutzbehörde LRA Rottweil) Kontakt aufzunehmen, nachdem dieser von Bürgermeister Huber darüber informiert wurde, daß der kartierte, aber in 2017 nicht belegte Horst, in 2018 wieder vom Milan belegt worden ist.

Herr Gommel erklärt, dass auf Basis der Dokumentation unseres Ornithologen Achim Klumpp die Stellungnahme seitens LRA und RP wesentlich beeinflusst bzw. eine andere Richtung bekommen würde. Auf meine Rückfrage, daß die qualitativ und quantitativ umfangreichen BFL Daten aus 2015 die Basis für die Begründung des TFNP liefern und durch unsere Dokumentation allenfalls bestärkt würden, äußert sich Herr Gommel auch mit Verweis auf die Höhere Naturschutzbehörde, dass man vermutlich zu einem anderen Urteil kommen würde.

Herr Gommel erwähnt, dass er Mitte Mai selber auf dem Bettenberg war, um, sich ein Bild von der Lage zu machen. Er erklärt, dass der von ihm gefunden Horst zu diesem Zeitpunkt nicht belegt war.

Kommentar Bürgerwerkstatt:
Diese Aussage deckt sich mit den Beobachtungen der Bürgerwerkstatt. Am 17.05. wurde eine Person direkt unter dem Horst beobachtet. Die Bürgerwerkstatt hat durch zahlreiche Beobachtungen auch photographisch dokumentiert, dass der Horst Ende April/Anfang Mai komplett neu errichtet worden ist und eindeutig belegt war. Es ist unklar, ob, wann und warum die Brut abgebrochen wurde. Anhand der kontinuierlichen Beobachtungen besteht die Annahme, dass das Milan Pärchen einen anderen Horst in der näheren Umgebung auf dem Bettenberg als Wechselhorst belegt hat.

 

12.06.2018

Die Bürgerwerkstatt gibt eine umfangreiche Stellungnahme von RA Habor zum vorgelegten Entwurfs zum TFNP Windkraft ab. Darin werden auf einige wesentliche Fehler mit dem Hinweis auf die neueste Rechtsprechung hingewiesen und entsprechende Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

Diese Hinweise haben insbesondere den Zweck, eine höhere Rechtssicherheit in einer eventuell folgenden gerichtlichen Prüfung (Normenkontrollverfahren) zu haben, auch wenn LRA und RP dem am 23.05. vorgelegten Planentwurf zustimmen würden.

 

23.05.2018

Die Stadtverwaltung Dornhan leitet die erneut überarbeiteten Entwürfe des Umweltberichts und der Begründung des TFNP Windkraft einschließlich der neu erstellten Rotmilan Dichtezentren Kartierungen durch das Büro BFL und alle weiteren Anlagen an die Bürgerwerkstatt weiter. Die Gutachten des Büros BFL bestätigen das Vorliegen eines Rotmilan-Dichtezentrums auf dem Bettenberg. Aufgrund dieser Tatsache dürfen dort keine Windkraftanlagen installiert werden.
Die Bürgerwerkstatt weist die Verwaltung darauf hin, dass auch in der dritten Überarbeitung der Begründung zum TFNP die artenschutzrechtliche Argumentation immer noch mangelhaft ist und vor der Offenlage einer nochmaligen Überarbeitung bedarf.

08.05.2018

Bürgermeister Huber erläutert im direkten Gespräch zur abermaligen Verschiebung: „das LRA Rottweil habe signalisiert, daß es seitens der Bauanträge durch die Enercon keinen Druck gäbe und daher das LRA die Stadt Dornhan auffordere, an einer gewissenhaften Überarbeitung des Entwurfs des TFNP zu arbeiten“.
Laut Bürgermeister Huber haben sich das LRA und das RP auch bereit erklärt, den Entwurf noch vor der Offenlage auf mögliche Fehler oder Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen.
Vor dem Hintergrund der Terminverschiebung auf den 23.7.2018 hat BM Huber zugesagt, den nächsten Entwurf parallel zum LRA und RP auch der Bürgerwerkstatt vorab zukommen zu lassen.
Die Bürgerwerkstatt hat gegenüber dem BM Huber zugesagt, den erneut bebrüteten Milan-Horst auf dem Bettenberg von Achim Klumpp, Leiter der Greifvogelaufzuchtstation Baiersbronn, dokumentieren zu lassen und die Daten der Verwaltung Dornhan zur Verfügung zu stellen.

Kommentar Bürgerwerkstatt:
Eine Sichtung oder Prüfung des Entwurfs zum TFNP vor der eigentlichen Offenlage ist ungewöhnlich, da die Offenlage eigentlich zur Prüfung und Kommentierung durch die Träger öffentlicher Belange bzw. die genehmigenden Verwaltungen wie LRA und RP vorgesehen ist.

07.05.2018

In der Gemeinderatssitzung gibt Bürgermeister Huber überraschend bekannt, dass die ursprünglich auf eine Sondersitzung am 22.05.2018 verschobene Entscheidung zur Offenlage nun auf die turnusmäßige Gemeinderatssitzung vom 23.07.2018 verschoben wird.

04.05.2018

Telefonat mit Bürgermeister Huber zur Klärung des weiteren Vorgehens. Der Bürgermeister deutet an, dass das in Arbeit befindliche Gutachten des Büros BFL das bereits von der Bürgerwerkstatt nachgewiesene Rotmilan Dichtezentrum auf dem Bettenberg bestätigt. Damit greift die vom Anwalt der Bürgerwerkstatt aufgezeigte Argumentation.

04.05.2018

Der Bürgermeister antwortet auf die Nachfrage der Bürgerwerkstatt, daß man die bisher eingegangenen konstruktiven und fachlich guten Hinweise und Anmerkungen der Bürgerwerkstatt dankend angenommen hat, nun aber vor dem Hintergrund des engen Zeitrahmens (Gemeinderat Sondersitzung zum TFNP am 22.05.2018) und um die Offenlage voranzutreiben auf eine weitere Abstimmung mit der Bürgerwerkstatt verzichtet. Diese solle dann parallel zur Offenlage erfolgen, falls nötig.

Kommentar Bürgerwerkstatt:
Dieses Vorgehen ist grundsätzlich möglich, birgt aber angesichts der komplizierten artenschutzrechtlichen Situation auf dem Gemeindegebiet im Zusammenhang mit der Begründung der Ausschlussflächen ein gewisses Risiko. Sollte es im Rahmen der Begründung im nächsten Entwurf wieder zu einem schwerwiegenden Abwägungsmangel kommen, müsste der gesamte Prozess inklusive Offenlage erneut gestartet werden. Da die Bürgerwerkstatt und ihre Experten bisher immer innerhalb von 48 Stunden Kommentare und Hinweise gegeben haben, wäre dies trotz des engen Zeitrahmens möglich und würde dringend empfohlen.

03.05.2018

Die Bürgerwerkstatt fragt schriftlich bei der Verwaltung nach, warum die kostenlos zur Verfügung gestellte Expertise von erfahrenen Experten in dieser kritischen Phase des Prozesses ausgeschlagen wird. Die stellvertretenden Bürgermeister werden ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

„Wir können seitens der Bürgerwerkstatt nicht nachvollziehen, warum man sich der konstruktiven (und sogar kostenlosen) Mitarbeit bei einem für die gesamte Gemeinde so wichtigen und auch kostspieligen Projekt verschließt…?“

03.05.2018

Entgegen der Absprache die überarbeitete Fassung weiterzuleiten, teilt die Verwaltung in einer E-Mail mit, dass die Schlussabstimmung nicht mehr in Abstimmung mit der Bürgerwerkstatt bzw. deren Experten stattfinden soll.

„Da die Zeit drängt werden wir die Schlussabstimmung nur mit unserem Planer und unserem Rechtsanwalt durchführen, so haben wir dies intern in der Verwaltung abgestimmt.“

02.05.2018

Auf telefonische Nachfrage erklärt die Verwaltung Dornhan, dass die weitergeleitete Version entgegen der Darstellung in der Begleit-Mail doch noch nicht das Feedback von Dr. Edelbluth enthält. Dieses sei verspätet am Montag Abend 30.04.2018 eingegangen. Die Verwaltung sagt zu, nach Sichtung des Feedbacks die vom RA Dr. Edelbluth überarbeitete Verfassung am 3.05. an die Bürgerwerkstatt weiterzuleiten.

30.04.2018

Die Stadtverwaltung Dornhan leitet die nochmals überarbeiteten Entwürfe des Umweltberichts und der Begründung des TFNP Windkraft einschließlich der Ergänzungen von RA Dr. Edelbluth an die Bürgerwerkstatt weiter.
Die Überarbeitung besteht in der Ergänzung eines einzigen Absatzes zum BiMschG Verfahren einer genehmigten Anlage auf dem Kalten Feld.
Das umfangreiche Feedback der Bürgerwerkstatt vom 15.04.2018 zur überarbeiteten Begründung hinsichtlich orthographischer, grammatikalischer und insbesondere fachlicher Fehler wurde bisher nicht berücksichtigt. Die Bürgerwerkstatt fragt bei der Verwaltung schriftlich an, ob es sich hier um ein Missverständnis handelt.

20.04.2018

Besprechung mit Frau Heim von der Gemeinde Dornhan. Hinweis auf den mangelhaften Umweltbericht, die unvollständige artenschutzrechtliche Abwägung in der Begründung des TFNP und die in diesem Zusammenhang immer noch fehlende Kartierung des Rotmilan-Dichtezentrums. Frau Heim sagte daraufhin zu, Kontakt mit dem Büro BFL aufzunehmen, um eine entsprechende Kartierung anzufordern.
Da mit dem Feedback von Rechtsanwalt Dr. Edelbluth erst Ende April gerechnet wird, erscheint es unwahrscheinlich, dass ein komplett überarbeiteter Entwurf des TFNP rechtzeitig für die nächste Gemeinderatssitzung am 7.5.20.18 zur Verfügung steht.
Die Bürgerwerkstatt regt eine Verschiebung um 4 Wochen an, statt einen halbfertigen, nicht rechtssicheren Entwurf in die Offenlage zu geben. Die Bürgerwerkstatt bietet an, einen weiteren Runden Tisch mit allen Beteiligten anzusetzen, um alle Probleme und offenen Fragen zum TFNP vor der nächsten Offenlegung auszuräumen.

20.04.2018

Telefonat mit Herrn Leopold vom Planungsbüro Rottweil. Dieser hat die Anregungen der Bürgerwerkstatt zu Kenntnis genommen, wartet aber seinerseits erst auf das Feedback des Rechtsanwalts der Gemeinde, Dr. Edelbluth. Er sieht sich außerstande, einige der von der Bürgerwerkstatt gemachten Einwände zu beurteilen, da diese aus seiner Sicht rechtlicher Natur seien.
Auf Nachfrage, wer die vom RP angeforderte Kartierung des Rotmilan- Dichtezentrums bearbeitet, war die Antwort, „dass ihm diese Anforderung so nicht klar sei und dass dies ggfs. das Büro BFL diese machen müssen. Über eine entsprechende Beauftragung müsse aber die Stadt Dornhan entscheiden. Weder das Planungsbüro Rottweil noch das Büro Gfrörer seien dazu in der Lage!“

19.04.2018

Die Bürgerwerkstatt leitet eine von RA Habor angefertigte Expertise zum Abwägungskriterium Artenschutz im überarbeitetet Entwurf an das Planungsbüro Rottweil und die Stadtverwaltung Dornhan weiter. Weiterhin gibt RA Harbor Hinweise zur Beurteilung des substantiellen Raums. Klare Aussage der Bürgerwerkstatt: auch der überarbeitete Entwurf weist weiterhin Abwägungsmängel auf und ist in der vorliegenden Fassung nicht als rechtssicher anzusehen.

18.04.2018

Die Stadtverwaltung Dornhan leitet auch den überarbeiteten Umweltbericht des Büros Gfrörer an die Bürgerwerkstatt weiter. Dieser Umweltbericht trägt den in den Stellungnahmen der Bürgerwerkstatt und des RP Freiburg gemachten Nachbesserungen nur ungenügend Rechnung.
Der Bettenberg wird außerdem entgegen der Intention der Stadt Dornhan, diesen aus artenschutzrechtlichen Gründen auszuschließen, weiterhin als Konzentrationszone ausgewiesen.

16.04.2018

Die Bürgerwerkstatt gibt ein umfassendes Feedback und Verbesserungsvorschläge zu noch bestehenden Fehlern und Mängeln in der überarbeiteten Begründung an die Stadtverwaltung und auch direkt and das Planungsbüro Rottweil weiter.

13.04.2018

Die Stadtverwaltung Dornhan leitet auch die überarbeiteten Anlagen zum TFNP an die Bürgerwerkstatt weiter.

11.04.2018

Die Stadtverwaltung Dornhan leitet die vom Planungsbüro Rottweil überarbeitete Begründung zum TFNP als Entwurf an die Bürgerwerkstatt weiter.

10.04.2018

Telefonat der Bürgerwerkstatt mit Herrn Biehl vom LRA Rottweil. Umfangreiche Hintergrunderläuterungen zum Stand des Genehmigungsverfahrens der von der Enercon auf dem Bettenberg geplanten Windkraftanlagen und dem weiteren Prozedere des TFNP.

06.04.2018

Die Stadtverwaltung Dornhan leitet alle eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürger zum 2. Entwurf des TFNP im Rahmen des gemeinsamen Vorgehens an die Bürgerwerkstatt weiter.

19.03.2018

Gemeinderatssitzung in Dornhan, in dem der Rat im nicht-öffentlichen Teil über die Details der Stellungnahmen vom LRA und dem weiteren Vorgehen informiert wird.

14.03.2018

Der Schwabo berichtet umfangreich über die Info-Veranstaltung der Bürgerwerkstatt vom Vorabend mit der Überschrift: Stadt verzichtet auf ein neues Gutachten

13.03.2018

Zweite öffentliche Infoveranstaltung der Bürgerwerkstatt im Lindensaal.

 

Die Bürgerwerkstatt empfiehlt als nächste Schritte:

  • Überarbeitung des TFNP durch das Planungsbüro der Stadt Dornhan auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen. (bis Ende April)
  • Input der Bürgerwerkstatt zum überarbeiteten Entwurf. (Anfang Mai)
  • Entscheidung des Gemeinderats zur erneuten Offenlegung (15. Mai)
  • Offenlegung und Stellungnahmen von Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. (Ende Mai bis Anfang Juli)
  • Verabschiedung des finalen Entwurfs TFNP Windkraft durch den Gemeinderat und Vorlage zur Genehmigung beim LRA Rottweil (Mitte Juli)

 

12.03.2018

Besprechungstermin Verwaltung Dornhan mit der Bürgerwerkstatt im Rathaus Dornhan.

Bürgermeister Huber informiert, dass auf Basis der zwischenzeitlich eingegangenen Stellungnahmen des LRA kein weiteres Gutachten eingeholt werden und der TFNP zügig auf Basis der vorliegenden Daten und Stellungnahmen überarbeitet werden soll.

Das LRA kann die vom Gemeinderat beantragte zweite Zurückstellung der Enercon Bauanträge nach §15 Abs. 3 BauGB nicht gewähren, da keine besonderen Umstände für eine Verzögerung vorliegen bzw. eine weiteres Gutachten zur Ausweisung der Fläche Bettenberg nicht durchgeführt werden soll.

Die Begründung der substantiellen Raumgewährung mit nur einer Konzentrationsfläche wird als kritischer Punkt eingeschätzt.

 

Anmerkung Bürgerwerkstatt:

Wie aus den Stellungnahmen des RP, des LRA und der Bürgerwerkstatt hervorgeht, wurden bei der Aufstellung des 2. Entwurfs durch das Planungsbüro und den Rechtsanwalt Fehler gemacht, die zu der vorliegenden Verzögerung geführt haben.

Das RP Freiburg hat in seiner ersten Stellungnahme vom 9.01.2017 und auch in seiner zweiten Stellungnahme vom 15.01.2018 aufgezeigt, wie die Begründung zum substantiellen Raum aussehen könnte (Fehlende Windhöffigkeit, Artenschutzproblematik, Zersiedelung).

 

07.03.2018

Die Bürgerwerkstatt nimmt umfangreich zum Protokoll der Verwaltung Stellung, damit die Einwendungen und Anmerkungen der Bürgerwerkstatt offiziell dokumentiert sind.

(Link: Kommentare zum Protokoll Runder Tisch 23.1.2018)

Zusätzlich werden die drei stellvertretenden Bürgermeister informiert, die beim Runden Tisch ebenfalls anwesend waren.

Anmerkung Bürgerwerkstatt:

Die Diskussion beim Runden Tisch am 23.01.18 wäre wesentlich anders verlaufen, hätten die Stellungnahmen von RP Freiburg und LRA vom 15.01.18 zur Verfügung gestanden.

Die Bürgerwerkstatt hat bereits am 23.01.18 deutlich gemacht, daß von den drei bestehenden Gutachten nur das methodisch saubere BFL Gutachten zur Beurteilung herangezogen werden darf. Auf dessen Basis ist der Bettenberg als Konzentrationsfläche auszuschließen. Dies wurde durch die Veröffentlichung der Stellungnahmen von RP und LRA bestätigt

 

05.03.2018

Das komplette Protokoll wird von der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Das Protokoll eröffnet Einblicke in die Vorbesprechung zwischen LRA und Verwaltung, deren Erkenntnisse der Bürgerwerkstatt im Rahmen eines konstruktiven und transparenten Dialogs hätten mitgeteilt werden müssen.

Das Protokoll weist Widersprüche auf und stellt Fakten falsch dar. Anmerkungen und Einwendungen der Bürgerwerkstatt wurden nicht aufgenommen.

 

22.02.2018

Erneute schriftliche Nachfrage bei der Verwaltung Dornhan, das komplette Protokoll zum Runden Tisch zur Verfügung zu stellen.

Antwort der Verwaltung: „Da auch das Landratsamt als Gesprächsteilnehmer beteiligt war, muss auch von deren Seite noch eine Freigabe erfolgen“. Eine Freigabe seitens der Bürgerwerkstatt wurde nicht angefragt.

 

20.02.2018

Schwabo Artikel zum Thema Windkraft Dornhan, in dem der Bürgermeister auf die Einholung der „Stellungnahme zur Stellungnahme“ beim LRA und RP Freiburg verweist, die für den Gemeinderat ausschlaggebend sei, ob noch ein Gutachten in Auftrag gegeben werde.

 

Anmerkung Bürgerwerkstatt:

  1. Die schriftlichen Stellungnahmen von LRA und RP Freiburg vom 15.01.18 waren eindeutig darin, daß der Bettenberg nicht als Windkraftfläche ausgewiesen werden darf und kein weiteres Gutachten notwendig ist.
  2. Weder LRA noch RP sind dem Gemeinderat gegenüber weisungsbefugt. Dieser kann unabhängig auf Basis aller vorliegenden Fakten und Stellungnahmen das weitere Vorgehen beschließen, so zum Beispiel die Überarbeitung des TFNP ohne Beauftragung eines weiteren Gutachtens.

 

19.02.2018

Gemeinderatssitzung Dornhan – Windkraft / TFNP nicht auf der Tagesordnung.

 

19.02.2018

Ende der ersten Zurückstellung der Baugenehmigungen der Enercon GmbH.

 

15.02.2018

Geplanter Besprechungstermin der Bürgerwerkstatt mit der Verwaltung Dornhan im Vorfeld der Gemeinderatssitzung wird abgesagt, weil die erwartete „Stellungnahme zur Stellungnahme“ noch nicht vorliegt.

 

08.02.2018

Anfrage der Bürgerwerkstatt beim LRA zum Resultat der internen Sitzung am 07.02. Bauamtsleiter Griesser verweigert jede Auskunft und verweist auf den 1. Landesbeamten Hermann Kopp.

 

07.02.2018

Die Verwaltung Dornhan übermittelt ein Teil-Protokoll des zweiten Teils der Sitzung, an der die Vertreter der Bürgerwerkstatt teilgenommen haben.

(Link: Runder Tisch mit Bürgerwerkstatt – Protokoll 23.01.2018)

Dieses Protokoll ist unvollständig und gibt den Diskussionsverlauf unzureichend wider. Ein Hinweis auf die intensive Diskussion zur weiteren Begutachtung und die nächsten Schritte fehlen komplett.

Nochmalige schriftliche Aufforderung der Bürgerwerkstatt an die Verwaltung, das komplette Protokoll zur Verfügung zu stellen.

 

06.02.2018

Da der Bürgerwerkstatt kein Protokoll geschickt wurde, fordert sie es mit dem Hinweis vom LRA von der Verwaltung Dornhan offiziell an, um die von Herrn Gommel gemachten Äußerungen besser zu verstehen, welche Stellungnahmen angefordert worden sind.

 

06.02.2018

Telefonische Nachfrage der Bürgerwerkstatt bei Herrn Gommel von der unteren Naturschutzbehörde beim LRA zum Stand der Dinge. Er bestätigt, daß die vorliegende schriftliche Stellungnahme zum TFNP eindeutig ist, daß aus seiner Sicht kein weiteres umfangreiches Gutachten notwendig ist und daß das LRA die Gemeinde auch nicht dazu zwingen kann.

Herr Gommel verweist jedoch auf das Protokoll vom Runden Tisch am 23.01.2018, in dem die Verwaltung Dornhan nochmal eine Stellungnahme zur weiteren Begutachtung angefordert hat.

Zusätzlich verweist er auf eine LRA interne Sitzung am 07.02. mit den Teilnehmern Gommel (Untere Naturschutzbehörde), Biehl (Bau-/Naturschutz-/Gewerbeaufsichtsamt), Griesser (Leiter des Bau-/Naturschutz-/Gewerbeaufsichtsamt) und Kopp (Erster Landesbeamter) zu diesem Thema.

 

05.02.2018

Informationsgespräch – kein Interview – von Evelyn Bronner und Gerd v. Podewils in Namen der Bürgerwerkstatt mit Marzell Steinmetz, Lokalredakteur Schwabo zum Thema TFNP Windkraft.

 

05.02.2018

Nachfrage der Bürgerwerkstatt bei Herrn Leopold vom Planungsbüro Rottweil zum Stand der Überarbeitung des TFNP.

Herr Leopold erklärt, lieber ohne weiteres Gutachten weiterarbeiten zu wollen, wartet aber auf eine weitere Stellungnahme des LRA, ob und wie begutachtet werden soll, bevor er die Überarbeitung angeht.

 

31.01.2018

Die Stellungnahmen von RP und LRA werden auf der Homepage der Stadt Dornhan zur Einsichtnahme für alle Bürger veröffentlicht.

Anmerkung Bürgerwerkstatt:

Auf Basis der vorliegenden Stellungnahmen und Datenlage könnte der vorliegende Entwurf des TFNP zügig überarbeitet werden. Wie von LRA und RP dargelegt, muss der Standort Bettenberg im Rahmen der Abwägung als Konzentrationszone ausgeschlossen werden und weitere wesentliche Form- und Sachfehler korrigiert werden.

Die überarbeitete Version müsste dann ein weiteres Mal zur Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange offengelegt werden. Danach kann der TFNP zur Genehmigung beim LRA eingereicht werden. Der gesamte Prozess könnte noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden.   

 

31.01.2018

Im Schwabo Artikel zur Gemeinderatssitzung am 29.01. wird BM Huber zitiert: „Ein entsprechendes Angebot (für ein Gutachten) habe die Verwaltung für den Fall schon eingeholt“.

Anmerkung Bürgerwerkstatt:

Dies Aussage ist überraschend, da ein derartiges Angebot bzw. die Details dazu nicht in der Gemeinderatssitzung zwei Tage vorher erwähnt bzw. den Gemeinderäten erläutert wurden.

 

29.01.2018

Öffentliche Sondersitzung des Gemeinderats zum Thema TFNP Windkraft.

Der Gemeinderat beschließt die erneute Zurückstellung der beiden projektierten Windkraftanlagen auf dem Bettenberg nach §15 Abs. 3 Satz 4 BauGB beim LRA zu beantragen.

 

Aufgrund des Widerspruchs und der Kritik an der missverständlichen Tischvorlage zahlreicher Gemeinderatsmitglieder zieht die Verwaltung die Beschlussvorlage zur General-Ermächtigung der Beauftragung eines weiteren avifaunistischen Gutachtens zurück.

 

29.01.2018

Auf telefonische Rückfrage durch die Bürgerwerkstatt bestätigt auch das RP Freiburg, daß die Datenlage klar ist und daher KEINE Notwendigkeit für ein weiteres Gutachten besteht.

 

Das RP Freiburg stellt klar, dass es der Gemeinde Dornhan überlassen bleibt, weitere Gutachten zu erstellen. Diese seien nur dann notwendig, wenn die Gemeinde oder ein möglicher Windkraftbetreiber die bestehenden Daten widerlegen will, um den Standort Bettenberg als Windkraftzone auszuweisen.

 

27.01.2018

Die Bürgerwerkstatt informiert die Verwaltung und alle Stadträte im Vorfeld der öffentlichen Sondersitzung im Rahmen einer schriftlichen Stellungnahme über die missverständliche Formulierung der Tischvorlage und weist auf die tatsächliche Faktenlage auf Basis der Stellungnahmen von LRA und RP hin.

 

26.01.2018

Auf telefonische Rückfrage durch die Bürgerwerkstatt bestätigt die Untere Naturschutzbehörde des LRA, daß ihre schriftliche Stellungnahme keine Aussage zu einer „unklare Datenlage“ beinhaltet und kein weiteres Gutachten gefordert wird.

 

25.01.2018

Die schriftlichen Stellungnahmen von LRA und RP gehen den Gemeinderäten im Rahmen der Einladung zur öffentlichen Sondersitzung zu. Die Tischvorlage der Verwaltung stellt die Sachlage (missverständlich) so dar, daß RP und LRA aufgrund einer unklaren Datenlage ein weiteres avifaunistisches Gutachten zum Standort Bettenberg forderten.

                                              

                                               Anmerkung Bürgerwerkstatt:

Im Gegensatz dazu finden sich in den schriftlichen Stellungnahmen von LRA Rottweil und RP Freiburg KEINE Hinweise auf eine unklare Lage im Bereich des Artenschutzes. Stattdessen stellen beide Behörden fest, daß auf Basis der bestehenden Datenlage der Standort Bettenberg als Konzentrationszone ausgeschlossen werden MUSS.

Es finden sich keine Hinweise darauf, daß eine weiteres Gutachten zum Standort Bettenberg benötigt wird.

 

23.01.2018

Runder Tisch mit BM, Rechtsanwalt & Planer der Verwaltung und allen involvierten Vertretern des LRA einschließlich des 1. Landesbeamten Hermann Kopp.

Der Bürgermeister erklärt, daß die Stellungnahmen des RP und des LRA auf Form- und Abwägungsmängel hinweisen und damit erneut die Rechtssicherheit fehlt. Daher sei eine weitere Überarbeitung des Entwurfs notwendig. Eine weitere Zurückstellung der Enercon Bauanträge sei nicht nur möglich, sondern wird dringend empfohlen. Das LRA deutet an, diese Entscheidung mitzutragen.

Der Rechtsanwalt der Gemeinde Dornhan erklärt, daß weder die Gemeinde Dornhan noch die Mitglieder des Gemeinderats schadensersatzpflichtig gemacht werden können.

Als Resultat des Termins wird eine erneute avifaunistische Untersuchung in Erwägung gezogen. Zeitdauer und Umfang sollten zwischen der Verwaltung und LRA abgestimmt werden.

Auf Hinweis der Bürgerwerkstatt, daß die Datenlage eindeutig sei und daher ein weiteres zeit- und kostspieliges Gutachten in Frage zu stellen sei, erklärt die Verwaltung, dies sei aufgrund der Hinweise in den Stellungnahmen notwendig.

Das LRA gibt diesbezüglich in der Sitzung keine Erklärung ab.

 

16.01.2018

Runder Tisch der Bürgerwerkstatt mit Verwaltung und 5 Gemeinderäten, die auf freiwilliger Basis teilnehmen. Die Bürgerwerkstatt präsentiert und erläutert ihre schriftliche Stellungnahme.

(Link: Finale Stellungnahme TFNP)

Der Bürgermeister gibt Fehler bei der Aufstellung des 2. Entwurfs des TFNP zu und deutet an, daß die schriftlichen Stellungnahmen von LRA und RP zum Teil die gleichen Mängel und Fehler auflisten, die auch die Bürgerwerkstatt in ihrer Stellungnahme aufgeführt hat.

 

15.01.2018

In der Gemeinderatssitzung wird die Beschlussvorlage zur erneuten Zurückstellung im nichtöffentlichen Teil besprochen und zur Verabschiedung in einer öffentlichen Sondersitzung am 29.01.18 terminiert.

Ortsvorsteherin Kümmich übergibt eine Liste mit 216 Unterschriften von Bürgern aus Leinstetten und Bettenhausen, die den Gemeinderat auffordern, eine weitere Zurückstellung der Baugenehmigung für die Windkraftanlagen auf dem Bettenberg beim LRA zu beantragen bzw. eine Überarbeitung des TFNP zu erwirken.

(Link: Beschlussvorlage erneute Zurückstellung Windkraftanlagen).

 

11.01.2018

Die Bürgerwerkstatt bringt über zwei Stadträte eine fundiert begründete Beschlussvorlage zur erneuten Zurückstellung der beiden projektierten Windkraftanlagen auf dem Bettenberg nach §15 Abs. 3 Satz 4 auf die Tagesordnung der anstehenden Gemeinderatssitzung, um dem Auslaufen der ersten Zurückstellung am 19.02.2018 zuvorzukommen.

(Link: Beschlussvorlage erneute Zurückstellung Windkraftanlagen)

 

17.12.2017

Die Bürgerwerkstatt gewinnt die Naturschutz-Initiative e.V. (NI) als klageberechtigten Verband zur Beratung und Unterstützung und beauftragt den in Windkraftprojekten erfahrenen RA Patrick Habor aus Göttingen, eine detailliert Stellungnahme im Namen der Bürgerwerkstatt und der NI zum 2. Entwurf zu verfassen.

                                               Diese wird fristgerecht am 15.01.18 bei der Gemeinde abgegeben. Weitere umfangreiche Anregungen und Einwände kommen vom LRA Rottweil, vom RP Freiburg und zahlreichen Bürgern.

 

13.12.2017

Erste öffentliche Informationsveranstaltung der Bürgerwerkstatt Leinstetten im Lindensaal. Auslegung einer Unterschriften- und Spendenliste, um die Bürgerwerkstatt zu unterstützen, der Gemeinde Dornhan mit allen Teilorten zu einem rechtssicheren TFNP zu verhelfen.

 

08.12.2017 – 15.01.2018

Offenlegung zur Stellungnahme der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange.

 

27.11.2017

Der 2. Entwurf des TFNP Windenergie geht in die öffentliche Sitzung des Gemeinderats.

Der BM erklärt dem Gemeinderat, dass eine weitere Zurückstellung der Bauanträge der Enercon auf dem Bettenberg nicht möglich sei und daß die Verwaltung sich unter Umständen gegenüber schadensersatzpflichtig macht und empfiehlt dringend, der Offenlegung zuzustimmen.

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten 2. Entwurf zu und beschließt die Offenlegung.

 

27.11.2017

Im Vorfeld zur öffentlichen Sitzung informiert die Bürgerwerkstatt den BM und auf (freiwillig) anwesende Gemeinderatsmitglieder darüber, daß der zur Offenlegung anstehende 2. Entwurf weiterhin schwere Abwägungsmängel aufweist und nicht rechtssicher ist.

Die Bürgerwerkstatt empfiehlt den Entwurf vor einer Offenlegung zu überarbeiten und eine erneuerte Zurückstellung der Bauanträge der Enercon nach §15 Abs 3 Satz 4 BauGB zu beantragen.

                                               Auf Nachfrage der Bürgerwerkstatt erklärt der BM, daß die juristisches Beratung direkt in den 2. Entwurf eingeflossen ist. Es gibt kein Gutachten bzw. eine Dokumentation, welche Änderungen die Freiburger Kanzlei vorgenommen hat, die dem Gemeinderat oder der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

 

23.10.2017

Alle Anregungen und Hinweise aus der 2. Offenlegung werden in den 2. Entwurf des TFNP eingearbeitet.

 

ab Juli 2017

Die Verwaltung Dornhan beauftragt eine Freiburger Rechtsanwaltskanzlei, die Aufstellung des 2. Entwurfs zu begleiten.

 

21.07.2017

Das durch die Verwaltung Dornhan (ohne Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde LRA Rottweil) im Februar 2017 beauftrage avifaunistische Gutachten des Büros Faktorgrün liegt vor, wird aber nicht veröffentlicht!

 

20.02.2017

Antrag beim Landratsamt auf eine 12-monatige Zurückstellung der von Enercon zur Genehmigung vorgelegten Windkraftanlagen nach §15 Abs 3 BauGB.

 

28.11.16 – 10.01.17

Offenlegung zur Stellungnahme der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange.

Umfangreiche Anregungen und Einwände von Landratsamt, Regierungspräsidium und Energieunternehmen weisen auf Form- und Abwägungsmängel und damit auf eine fehlende Rechtssicherheit hin. Diese erfordern eine umfassende Überarbeitung des Entwurfs.

 

07.11.2016

1. Entwurf sachlicher TFNP Windenergie.

 

26.11.2013

Würdigung der Anregungen aus der Offenlegung bei der Überarbeitung des TFNP.

 

21.05. – 28.06.2013

Offenlegung zur Stellungnahme der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange.

 

17.09.2012

Erstmalige Bauleitplanung zum sachlichen TFNP Windenergie.

 

20.09.2011

Genehmigung des derzeit gültigen TFNP durch das Landratsamt Rottweil.

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